Entlastungsangebote für Eltern

Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen („Mutter/-Vater-Kind Kuren“)

Der Begriff „Kur“ ist heutzutage immer noch gebräuchlich und wird vor allem für Rehabilitationsmaßnahmen mit eher vorbeugendem (präventiven) Charakter genutzt. Der Begriff Kur wird im aktuellen Sozialgesetz gar nicht mehr verwendet. Spricht man von einer Kur, ist häufig eine Rehabilitationsmaßnahme gemeint. Teilweise findet man auch die Begriffe „Rehakur“ oder „Vorsorgekur“. Die Vorsorgekur soll die Gesundheit erhalten, die Rehakur soll sie wiederherstellen.

Bei Mutter-/Vater-Kind- Maßnahmen (umgangssprachlich Mutter- bzw. Vater-Kind-Kuren) handelt es sich um eine umfassende Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme. Eine Mutter-/Vater-Kind- Maßnahmen ist für gesundheitlich belastete Eltern in aktueller Erziehungsverantwortung gedacht. In speziellen Kliniken finden meist drei Wochen lang komplexe medizinische sowie therapeutische Angebote statt. Außerdem gibt es Betreuungs- und Förderangebote für das Kind oder die Kinder. Die Kosten können bei gesetzlich Versicherten von den Krankenkassen getragen werden, wenn die medizinischen Voraussetzungen vorliegen. Es wird pro Elternteil und Kind eine schriftliche Bescheinigung eines Arztes/einer Ärztin (ärztliches Attest) benötigt, die die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme bestätigt. Pro Elternteil fällt ein Eigenanteil pro Kalendertag an (z.B. 10€ pro Tag). Die Maßnahme kann in der Regel alle vier Jahre gewährt werden. Da die Bewilligung jedoch immer eine Individualentscheidung ist, kann die Maßnahme bei Einreichung einer entsprechenden Begründung prinzipiell auch in kürzeren Abständen bewilligt werden. Privatkrankenversicherte müssen sich an ihre Versicherung wenden – Vorsorge bzw. Rehabilitation für Mütter oder Väter und Kinder sind beihilfefähig. Auf der Seite des Müttergenesungswerks finden Sie weitere Informationen zu Mutter-/Vater-Kind- Maßnahmen. Bei der Suche nach einem passenden Anbieter ist zu beachten, dass nicht alle Einrichtungen Kinder mit Pflegegrad mit aufnehmen. Auf der Seite der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. finden Sie unter Anderem eine Übersicht über Kureinrichtungen für Eltern mit Kindern mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen. Zudem können Sie sich in einer Beratungsstelle über passende Anbieter informieren – auf der Seite des Müttergenesungswerks können Sie nach einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe suchen.

Erziehungsberatung

Erziehungsberatung kann z.B. bei Erziehungsfragen oder zur Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme kostenfrei in Anspruch genommen werden. Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen sind beteiligt.

Auf der Seite der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. erfahren Sie mehr zur Erziehungsberatung und gelangen zu einer Erziehungsberatungsstellen-Suche.

Ein Erziehungsprogramm speziell für Eltern von Kindern mit Behinderungen ist das Programm Stepping Stones – Triple P. Neben kommerziellen Anbietern, bieten auch einige Sozialpädiatrische Zentren kostenfreie Stepping Stones – Triple P Kurse an.

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine länger andauernde, intensive Betreuung und Begleitung von Familien. Sie wird beim zuständigen Jugendamt beantragt und finanziert und von öffentlichen und freien Trägern angeboten. Auch einige Träger der Behindertenhilfe bieten Angebote explizit für Familien mit behinderten Kindern an. Es geht um Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen sowie Erziehungsaufgaben.

Bei der Caritas finden Sie weitere Informationen zur Sozialpädagogischen Familienhilfe.

Angebote des Familienentlastenden bzw. Familienunterstützenden Dienstes (FeD/ FuD)

Fachkräfte des Familienentlastenden Dienstes unterstützen Familien mit Kindern mit Behinderung bei der Teilhabe am Leben und in der Gemeinschaft. Träger der FuDs/FeDs sind meist Wohlfahrts- und Behindertenverbände. Die Angebote sind sehr vielfältig und umfassen z.B. stundenweise Betreuung zu Hause, Freizeitbegleitungen oder Gruppen- und Freizeitangebote.

Weitere Informationen zu den Angeboten der FeDs/FuDs erhalten Sie auf der Seite des Familienratgebers.

Entlastungsbetrag (Unterstützungsangebote im Alltag)

Pflegebedürftige jeden Pflegegrades in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag (aktuell 125 Euro), der nicht gesondert beantragt werden muss (siehe hierzu auch unseren Ratgeberartikel zum Thema finanzielle und praktische Hilfen). Dieser Entlastungsbetrag ist zweckgebunden, das heißt er kann nur für bestimmte Leistungen, die der Entlastung der Pflegepersonen dienen, eingesetzt werden. Die Abrechnung kann über einen anerkannten Pflegedienst erfolgen. In einigen Bundesländern kann der Betrag zusätzlich mit registrierten privaten Helfern abgerechnet werden. Informieren Sie sich diesbezüglich über bundeslandspezifische Besonderheiten. Wurde der Betrag in einem Monat nicht vollständig ausgeschöpft, wird er in den Folgemonat übertragen und steht noch eine festgelegte Zeitdauer zur Verfügung. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer Pflegekasse. Bei dieser können Sie auch den Betrag erfragen, der Ihnen aktuell für Entlastungsleistungen zur Verfügung steht. Weitere Informationen zum Entlastungsbetrag finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

In unserem Ratgeber zum Thema finanzielle und praktische Hilfen finden Sie weitere Leistungen der Pflegeversicherung, die ebenfalls der Entlastung dienen können (Bspw. Verhinderungspflege). Zum Thema Pflege gibt es zudem verschiedene Beratungsangebote, mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Psychosoziale Versorgung: CARE-FAM und WEP-CARE

Die Betreuung eines Kindes mit einer Seltenen Erkrankung kann psychische Belastungen, wie beispielsweise Ängste, Unsicherheiten und Sorgen um das erkrankte Kind, hervorrufen. Der Verbund CARE-FAM-NET will diesen Belastungen entgegenwirken. Zur Verbesserung der psychosozialen Versorgung von Familien mit Kindern und Jugendlichen mit Seltenen Erkrankungen werden aktuell zwei neue psychosoziale Versorgungsformen – CARE-FAM und WEP-CARE – umgesetzt und wissenschaftlich überprüft. Psychosoziale Belastungen, psychische Symptome und psychische Erkrankungen können so in den Familien erkannt und frühzeitig behandelt werden. Wenn sich im Rahmen der Studie die Wirksamkeit der neuen Versorgungsformen zeigt, können durch eine Umsetzung der Versorgungsformen in die Regelversorgung zukünftig Lücken in der psychosozialen Versorgung von Familien mit einem Kind mit einer Seltenen Erkrankung geschlossen werden.

Bei der Familienintervention CARE-FAM handelt es sich um eine Intervention zur Diagnostik, Früherkennung und Behandlung psychischer Auffälligkeiten in den Familien mit Kindern und Jugendlichen mit seltenen Erkrankungen. CARE-FAM ist eine niederfrequente Kurzintervention mit 6-8 Sitzungen pro Familie über sechs Monate, die bei Bedarf aufsuchend arbeitet. Auch die Geschwisterkinder sind besonders im Blick. Zentrale Themen der Intervention sind psychische Gesundheit und Lebensqualität, Krankheitsbewältigung, soziales Netzwerk der Familie, Familienbeziehungen sowie bisherige und zukünftige professionelle Hilfen. Das Interventionskonzept basiert auf einer Bedarfsanalyse aus Sicht betroffener Familien, einem Wirkmodell und Pilotstudien.

Die Online-Intervention WEP-CARE richtet sich an die Eltern  von Kindern und Jugendlichen mit seltenen Erkrankungen. Sie basiert auf Prinzipien der kognitiv-verhaltenstherapeutischen Schreibtherapie. Die Online-Intervention zielt auf die Reduktion psychischer Beschwerden, wie beispielsweise Angstsymptomen, depressiven Symptomen oder Belastungssymptomen und die Verbesserung der familiären Krankheitsbewältigung ab. Die Teilnehmer bearbeiten zehn standardisierte Schreibaufgaben in wöchentlichem Abstand auf einer datengesicherten Internetplattform. Dabei werden sie durch geschulte Fachkräfte unterstützt und erhalten individualisiertes Feedback. Weitere Informationen zur Online-Intervention WEP-CARE finden Sie auf der Webseite der Ulmer Onlineklinik.

Hier erfahren Sie mehr über die neuen Versorgungsformen CARE-FAM und WEP-CARE sowie das CARE-FAM-NET Modell.

In unserem Ratgeber zum Thema psychosoziale Belastungen finden Sie weiterführende Informationen dazu, welche Belastungen im Zusammenhang mit der Seltenen Erkrankung eines Kindes auftreten können und welche Unterstützungsmöglichkeiten es bei psychosozialen Belastungen gibt.